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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Touristische Arbeitsgemeinschaft Vorderer Odenwald c/o Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.vorderer-odenwald.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 27.05.2021 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 12.04.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Touristische Arbeitsgemeinschaft Vorderer Odenwald
c/o Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH
Wilhelmstraße 51
D-64646 Heppenheim a.d. Bergstraße
Tel.: +49(0)6252-68 929 0
Fax: +49(0)6252-68 929 29
info@wr-bergstrasse.de

https://www.vorderer-odenwald.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Im Rahmen einer umfassenden Barrierefreiheitsinitiative der Region Bergstraße‑Odenwald werden derzeit mehrere kommunale Websites – darunter auch die des Vorderen Odenwalds – systematisch überarbeitet, um die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) zu erfüllen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen und Teil der langfristigen Strategie:

1. Technische Überarbeitung der Website‑Architektur
• HTML- und ARIA-Strukturen werden schrittweise angepasst, um klare Landmarken, semantische Überschriften (H1–H6) und Tastaturnavigation zu gewährleisten. 

2. Personal‑Schulungen und Sensibilisierung
• Entwickler*innen, Redaktionsteams und Webmaster erhalten Schulungen zu WCAG 2.1-Techniken, zugänglichem Design und nutzerzentriertem Testing. Ziel ist, Barrierefreiheit von Beginn an in der Produktion zu verankern.

3. Alternative Formate und Zusatzangebote
• Inhalte wie Kontaktinformationen, Kartenfunktionen oder Formulare werden zusätzlich in barrierefreie Textformate überführt. Hilfen und Informationen, z. B. in leicht verständlicher Sprache oder als PDF/UA-konforme Dateien, werden ergänzt.

Diese Maßnahmen entsprechen den Forderungen der BITV 2.0 nach EN 301 549 / WCAG 2.1‑AA-Standards. Sie werden in der Region Bergstraße‑Odenwald koordiniert, strukturiert und dokumentiert.

Unsere Zielsetzung: Eine durchgängig barrierefreie Website gemäß nationaler und europäischer Vorgaben – inkl. Schulung, technischer Anpassung und Nutzerfeedback – soll mittelfristig realisiert werden.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

© 2025 Vorderer Odenwald

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